Sie bereiten gerade Ihren Umzug vor, doch vor dem Haus ist das Be- und Entladen des Möbeltransporters wegen parkender Fahrzeuge nicht möglich? Kein Problem - wir kümmern uns um die fachgerechte Aufstellung der Halteverbote und ermöglichen somit für Sie einen stressfreieren und einfacheren Umzug.
Halteverbotsschilder dürfen nur mit einer Genehmigung, der verkehrsrechtlichen Anordnung, aufgestellt werden. In einigen Städten ist zusätzlich eine Sondernutzung erforderlich.
Wir holen für Sie alle erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden ein. Anschließend werden die Halteverbote durch uns aufgestellt, protokolliert und dem Ordnungsamt gemeldet. Diese müssen mindestens 72 Stunden, in manchen Städten bis zu 96 Stunden, vor Umzugsbeginn aufgestellt werden, damit diese rechtlich gültig sind.
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